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Unabhängiger Kfz-Gutachter NOA – Ihre zuverlässigen Partner für Kfz-Gutachten

Sie hatten einen Verkehrsunfall und benötigen nun ein Kfz-Gutachten?

Wir übernehmen das für Sie! Kompetent, Kostenlos und Unkompliziert. 

Ihre KFZ-Gutachter und Sachverständige in Frankfurt am Main und Wiesbaden sind rund um die Uhr für Sie erreichbar!
 
0178 92 16 726

Schnelle Hilfe  durch  unabhängige Sachverständige in Frankfurt und Wiesbaden

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Unfallgutachten

Als professionelle KFZ-Sachverständige erstellen wir nach Ihrem Unfall ein objektives Gutachten. Mit diesem wird die Höhe des Schadens an Ihrem KFZ ermittelt und der Unfallhergang offiziell dokumentiert. Diese Leistung ist für Sie kostenlos!

Haftpflichtschaden

Sie hatten einen nicht verschuldeten Verkehrsunfall? Dann gilt es nun, einige wesentliche Punkte zu beachten, damit Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz voll ausschöpfen können. Als unabhängige Experten beraten wir Sie gerne und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

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Kostenvoranschlag

Sie benötigen einen Kostenvoranschlag, um die Reparaturkosten Ihres Fahrzeugs einschätzen zu können? Wir helfen Ihnen weiter! Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Expertise. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Schnelle Hilfe im Schadensfall.

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Unfallgutachten

Als professionelle KFZ-Sachverständige erstellen wir nach Ihrem Unfall ein objektives Gutachten. Mit diesem wird die Höhe des Schadens an Ihrem KFZ ermittelt und der Unfallhergang offiziell dokumentiert. Diese Leistung ist für Sie kostenlos!

Haftpflichtschaden

Sie hatten einen nicht verschuldeten Verkehrsunfall? Dann gilt es nun, einige wesentliche Punkte zu beachten, damit Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz voll ausschöpfen können. Als unabhängige Experten beraten wir Sie gerne und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

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Kostenvoranschlag

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Verkehrsunfall? Wir helfen Ihnen! Kostenlos, kompetent und fair.

Ein Verkehrsunfall ist ein unangenehmes Erlebnis. Durch den erlebten Stress wissen die meisten Menschen nicht, dass und wie sie Schadenersatzansprüche bei der Versicherung geltend machen können. Wir helfen Ihnen dabei, die maximale Entschädigung zu erhalten. Kompetent, unkompliziert und für Sie kostenlos!

Wir sind freie und unabhängige Sachverständige aus dem Rhein-Main-Gebiet. Nach einem Unfall fertigen wir für Sie ein KFZ-Gutachten zur Beweissicherung und Ermittlung der Schadenshöhe an.  Das Beste dabei: Es entstehen keinerlei Kosten für Sie, da wir direkt mit der Versicherung abrechnen.

Kontaktieren Sie uns jetzt!

Kfz-Gutachter und Kfz-Sachverständiger fertigt Kfz-Gutachten in Werkstatt an.
Rufen Sie gleich an!

Tel.: 0178 92 16 726

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oder buchen Sie direkt Ihren Wunschtermin

So gehen Sie bei einem Unfall vor:

Notieren Sie sich den Namen, die Anschrift, die Versicherung und das Kennzeichen des Unfallgegners.

Notieren Sie sich die Namen aller Anwesenden Zeugen.

Bestehen Sie bei unklarer Situation darauf die Polizei hinzuzuziehen.

Fotografieren Sie den Unfallort und die Position der Fahrzeuge direkt nach dem Unfall.

Beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen. Lassen Sie sich keinen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung stellen!

Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen unterstützt. Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerischen Versicherung die Kosten für Ihren Sachverständigen und Anwalt. Diese Kosten sind Bestandteil der Regulierung.

Wichtige Begriffe die Sie kennen sollten

HAFTPFLICHTSCHADEN

Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den es unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte muss zu dem Stand entschädigt werden, als wäre der Unfall nicht eingetreten. In solchen Schadensfällen tritt kraft Gesetzes die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers an die Stelle des Schädigers (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz). Im Haftpflichtschadensfall werden jegliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Vertragliche Ansprüche aus der eigenen Kaskoversicherung sind hiervon klar zu unterscheiden.

 

KASKOSCHADEN

In einem Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden, gemäß den Versicherungsbedingungen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die von den Schadensersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall streng zu trennen sind. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (sog. „Kaskobedingungen“). In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu zahlen. Auch in Kaskoschadensfällen können wir Sie als Gutachter beraten.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

TOTALSCHADEN

Von einem Totalschaden ist die Rede, wenn ein Fahrzeug so stark beschädigt ist, dass eine Wiederherstellung unmöglich („Technischer Totalschaden“) oder unwirtschaftlich („Wirtschaftlicher Totalschaden“) ist. Der technische Totalschaden liegt z.B. bei einer völligen Zerstörung des Fahrzeugs vor oder, wenn die Reparatur aus technischen Gründen nicht möglich ist. Um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt es sich, wenn die Reparatur sich laut Einschätzung der Versicherung nicht lohnt. Hierbei übernimmt die Versicherung nicht die Reparaturkosten, sondern ersetzt dem Geschädigten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, abzüglich des Restwerts. Ein „unechter Totalschaden“ bedeutet, dass die Reparatur dem Geschädigten nicht zugemutet werden kann, obwohl die Summe aus dem Minderwert und den Reparaturkosten geringer ist als die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungs- und Restwert. Lassen Sie sich von uns hierüber beraten.

NUTZUNGSAUSFALL

Wenn der Geschädigte kein Ersatzfahrzeug mietet, hat er laut § 249 Abs.2 BGB grundsätzlich Anspruch auf eine Geldentschädigung, da ihm die Nutzungsmöglichkeit seines KFZ entzogen wurde. Die Höhe dieser Entschädigung wird unter anderem auf Grundlage der Reparaturdauer bemessen. Der konkrete Tagessatz lässt sich z.B. der Nutzungsausfallentschädigungstabelle „Sanden, Danne, Küppersbusch“ entnehmen. Als KFZ-Sachverständige nehmen wir die technische Einordnung des Fahrzeugs für den Nutzungsausfall im Schadengutachten vor.

130-PROZENT-REGEL

Laut der 130-Prozent- Regel dürfen die Reparaturkosten eines Fahrzeugs bis zu 30 Prozent über seinem Wiederbeschaffungswert liegen. Dafür muss die Reparatur allerdings komplett gemäß dem Gutachten des Sachverständigen durchgeführt werden. Außerdem muss der Geschädigte das Fahrzeug mindestens 6 Monate lang weiterhin nutzen.

WIEDERBESCHAFFUNGSWERT

Dies ist der Wert, den der Geschädigte aufwenden muss, um ein vergleichbares Fahrzeug von einem seriösen Händler zu erhalten. Als KFZ-Sachverständige berücksichtigen wir bei der Ermittlung dieses Werts jegliche wertbildenden Faktoren (wie z.B. Baujahr, Motorisierung, Ausstattung, usw.), sowie die örtliche Marktlage.

WERTMINDERUNG (MERKANTILER MINDERWERT)

Beim Minderwert handelt es sich um einen erstattungsfähigen Schaden auf Grundlage der Begründung, dass ein Unfallwagen beim späteren Verkauf weniger Erlös erzielt als ein Fahrzeug ohne Vorschäden. Der Minderwert wird durch einen unabhängigen Sachverständigen im Gutachten gesondert ausgewiesen. Auch bei älteren Fahrzeugen kann ein merkantiler Minderwert anfallen.

RESTWERT

Der Geschädigte darf sein beschädigtes Kraftfahrzeug zu dem Preis verkaufen, den ein unabhängiger Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen Markt ermittelt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof am 04.06.1993 auf Grundlage der Ersetzungsbefugnis (§ 249 Abs.2 BGB) entschieden.

Der Geschädigte muss sich nicht auf höhere Ankaufpreise spezieller Restwertaufkäufer verweisen lassen. Als unabhängige KFZ-Sachverständige ermitteln wir für Sie den Restwert unter Berücksichtigung der konkreten Schäden und regionalen Marktgegebenheiten. (Siehe auch: „BVSK-Restwert-Richtlinie)

FIKTIVE ABRECHNUNG

Laut §249 BGB kann der Geschädigte frei wählen, ob er sein beschädigtes Fahrzeug reparieren lässt oder ob ihm die Instandsetzungskosten ausgezahlt werden sollen. Dies nennt man „Fiktive Abrechnung“. Die Schadensabrechnung erfolgt hierbei auf der Grundlage eines Sachverständigengutachten. Liegen die Reparaturkosten bei über 70 Prozent des Wiederbeschaffungswerts, wird zusätzlich der Restwert abgezogen (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert = Entschädigungsbetrag). In diesem Fall darf der Geschädigte sein Fahrzeug zu dem Wert verkaufen, den der Sachverständige ermittelt hat. Auf höhere Restwertangebote des Versicherers muss er sich nur dann einlassen, wenn er sein Fahrzeug noch nicht veräußert hat (BGH-Urteil vom 06.04.1993, AZ VI ZR 181/92 und BGH-Urteil vom 30.11.1999, AZ VI ZR 219/98).

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

Tel.: 0178 92 16 726

E-Mail: info@noa-gutachter.de

Über uns

Als freie und unabhängige KFZ-Gutachter in Frankfurt am Main, Wiesbaden und Umgebung fertigen wir Ihnen nach einem Verkehrsunfall ein KFZ-Gutachten an. Egal, ob Sie ein Unfallgutachten, Wertgutachten oder Schadenservice benötigen: Bei uns sind Sie genau richtig!
Zudem beraten wir Sie gerne beim Kauf eines Autos.
Unser höchstes Ziel ist die Zufriedenheit unserer Kunden. Daher sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Kundenstimmen

Das KFZ Sachverständigenbüro NOA kann ich uneingeschränkt weiter empfehlen. Mein Fahrzeug wurde von hinten gerammt. Ich wurde umfassend beraten vom Gutachter.. Alles wurde dabei von Ihm sehr schnell und professionell abgewickelt. Einen Termin habe ich sehr schnell bekommen und schon am nächsten Tag lag mir das vollständige Gutachten vor. Top Service direkt in Frankfurt.

Taher Zaheri

Nachdem ich bei meinem letzten Unfall nicht sehr zufrieden war mit der Arbeitsweise des Gutachters, hat mir eine Freundin das NOA Sachverständigenbüro empfohlen. Ich habe noch am selben Tag einen vor Ort Termin bekommen, da mein Fahrzeug nicht mehr fahrbereit war. Die Regulierung meines Schadens lief reibungslos ab und das gesamte NOA Team hatte immer ein offenes Ohr für meine Fragen. TOP SERVICE!!!

Ute Hermann

Gute Beratung.
Verantwortungsvoll und zuverlässig.
Sehr Empfehlenswert

Steven Fischer

Ein sehr freundliches und kompetentes Team. Ich kann Herrn Oral wirklich ohne Bedenken weiterempfehlen.

Chen Lu Zeng

Perfekte, professionelle Abwicklung des Schadens. Keine Probleme mit der gegnerischen Versicherung. So muss ein Gutachter sein.

Qudratullah Ghaussy

Unsere Standorte

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